Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Versuchslabor in der zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültigen Fassung. Mit der Vereinbarung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Vereinbarung Die Ziele, die Verantwortlichkeiten und der Umfang des Auftrags werden schriftlich in der Vereinbarung zur Zusammenarbeit festgehalten. Die Ausführung des Auftrags erfolgt auf Basis der Vereinbarung. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis angepasst werden. Die Dienstleistungen von Versuchslabor unterliegen einem Auftragsverhältnis nach OR Art. 394.
Konditionen Ein erstes Kennenlerngespräch ist unverbindlich. Die Termine finden entweder in den Räumlichkeiten der Bunten Hand GmbH statt, online (Videokonferenz), in gemieteten Räumen oder bei der Kundschaft statt. Die Bunte Hand GmbH ist der offizielle Veranstalter für alle von Versuchslabor durchgeführten Workshop, Seminare und Coachings. Für Termine ausserhalb des Grossraums Aaraus oder Zürich wird eine zuvor vereinbarte Spesenpauschale verrechnet. Workshop/Seminar-Regeln müssen bei Vertragsabschluss von Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden und können bei Nichteinhaltung zum Ausschluss führen.
Zahlungsmodalitäten Die Dienstleistungen werden über Vorkasse in Rechnung gestellt und sind mindesten 14 Tage vor Veranstaltungstermin fällig. Ist die Bezahlung nicht erfolgt, erlischt der Anspruch auf den Teilnahmeplatz.
Annullationsbedingungen Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Workshops und Seminare: Eine Abmeldung ist bei voller Kostenerstattung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, Abmeldungen, die danach erfolgen werden, bis zu eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zur Hälfte zurückerstattet. Abmeldungen eine Woche vor Beginn der Veranstaltungen müssen voll bezahlt werden.
Sollte ein Auftrag durch die Anbieterin annulliert werden, so erhält die Auftraggeberschaft den bereits bezahlten Betrag für die noch nicht geleistete Arbeit zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Einzelcoaching
Kann ein Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrgenommen werden, so kann dieser bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin in gegenseitigem Einverständnis verschoben werden.
Bei zu spät verschobenen Coaching-Terminen oder Nichterscheinen wird die reservierte Zeit zum vereinbarten Stundenansatz in Rechnung gestellt.
Vertraulichkeit Die Anbieterin verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und Stillschweigen gegenüber Dritten über sämtliche bekannt gewordenen Angelegenheiten der Auftraggeberschaft auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses. In der Vereinbarung kann die Weitergabe gewisser Informationen an bestimmte Drittpersonen geregelt werden. Vorbehalten bleibt die Weitergabe von Informationen aufgrund von gesetzlichen Vorschriften. Die Anbieterin kann zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit die Beratungssituationen anonymisiert in eine Intervisionsgruppe oder Supervision einbringen.
Geistiges Eigentum Sämtliche Eigentumsrechte und Urheberrechte verbleiben bei Versuchslabor, falls nicht anders in der Vereinbarung schriftlich festgehalten. Dies betrifft insbesondere sämtliche Inhalte, Grafiken, Präsentationen, Zeichnungen, Abbildungen, Fotografien, Designs, Dokumentationen und Texte.
Haftungsausschluss Bei der Tätigkeit von Versuchslabor handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Es wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Versicherungsschutz Die Anbieterin schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung liegt in der Verantwortung der Auftraggeberschaft.
Änderungen Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können schriftlich angepasst werden.
Stand 1. März 2026